Hundehaltung in der Mietwohnung
Als Hund in einer Mietwohnung hat man es gar nicht so leicht, wie man denkt. Nicht nur, dass man nicht so viel Freiraum hat wie in einem eigenen Haus mit Garten, es spielt auch die Sympathie und das Wohlwollen des Vermieters eine große Rolle. Mein Frauchen hatte mit meinem Vorgänger Luigi Glück, da der Vermieter so beeindruckt war, dass Luigi nicht gebellt hat, wenn es klingelte, bekam er eine Sondergenehmigung. Er durfte, obwohl im Mietvertrag Haustiere wie Hunde und Katzen verboten waren, trotzdem bleiben. Diese Abmachung wurde mündlich ausgemacht und von allen Parteien eingehalten, auch von Luigi, der sich weiterhin ruhig verhielt und keinen Schaden anrichtete, so dass kein Nachbar gegen ihn Einspruch erhob. Wie es ausgegangen wäre, wenn ein Nachbar sich gestört gefühlt oder sich beschwert hätte, lässt sich nur vermuten, da ja schriftlich nichts vereinbart war.
Da hat Frauchen Glück gehabt. Vielen ergeht es da anders, wie sich in Gerichtsurteilen zur Hundehaltung in Mietwohnungen lesen lässt. Vielen ist es nicht bewusst, dass Kleintierhaltung nicht gleich Hundehaltung ist.
Wenn in einem Mietvertrag Kleintierhaltung erlaubt ist, heißt dies noch lange nicht, dass auch ein Hund gehalten werden darf.
Man sollte sich deshalb gut informieren, was im eigenen Mietvertrag drin steht und ob dies auch rechtens ist. Einige Vermieter setzen Mietverträge auf, manche aus Unkenntnis, andere absichtlich, die nach dem Gesetz nicht gültig sind.
Deshalb sollte man sich gut informieren, was im Bereich Haustierhaltung erlaubt ist und was nicht. Ein Tier wieder abschaffen zu müssen, ist für alle Beteiligten ein trauriges Ereignis und sollte vermieden werden.